AGB

§ 1 – Allgemeines, Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Verträge, Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen. Alle Leistungen, Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit Abschluss des Vertrages gelten diese Bestimmungen als bindend. Gegenbestätigungen seitens des Vertragspartners, auch wenn diese beigelegt sind, werden hiermit widersprochen sofern sie im Widerspruch zu unseren AGBs sind.

2. Abweichende Bedingungen erkennen wir nur an, wenn wir diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 – Angebote und Vertragsabschlüsse

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zum Zustandekommen eines Vertrages bedarf es der schriftlichen Bestätigung durch uns (i. d. R. Auftragsbestätigung).

2. Angebote können bis zur Annahme durch den Besteller von uns jederzeit widerrufen werden.

3. Bestellungen des Bestellers sind für uns nur bindend, sofern wir diese schriftlich binnen einer Frist von 2 Wochen bestätigen oder die Ware ausgeliefert haben.

4. Maße, Gewichte und Zeichnungen sind nur bei schriftlicher Zustimmung unsererseits verbindlich.

 5. Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, welche über schriftliche Festlegungen hinausgehen.

6. Teillieferungen und -leistungen durch uns sind zulässig, sofern sie für den Kunden wirtschaftlich zumutbar sind.

§ 3 – Preis und Zahlungsbedingungen

1. Sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt die bei Vertragsabschluss gültige Preisliste. Die Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Die Preise basieren auf den aktuellen Wechselkurs. Sollte er am Tag der Rechnungsstellung abweichen, wird der Tageskurs berechnet.

3. Die Preise gelten für die Dauer von 3 Monaten ab Zustandekommen des Vertrages. Bei einer längeren, von uns nicht zu vertretenden Lieferzeit, gelten die dann gültigen Preise. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % kann der Besteller per schriftlicher Erklärung binnen 1 Woche nach Zugang von diesem Vertrag zurücktreten.

4. Der Besteller verpflichtet sich nach Erhalt der Rechnung innerhalb der vereinbarten / bestätigten Zahlungsfrist den Kaufpreis zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug.

5. Wir sind berechtig trotz anderslautender Bedingungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Zinsen / andere Kosten hieraus entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst dann auf die Hauptleistung anzurechnen.

6. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.

7. Bei Aufträgen mit einem Nettowert unter 100,- € fällt ein Mindermengenzuschlag von 15,- € an.

8. Alle Lieferungen erfolgen exklusive der Transport und Versicherungskosten.

9. Skontoabzug wird nur bei schriftlicher Vereinbarung anerkannt.

10. Sofern keine anderweitigen Absprachen vorliegen, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

11. Die Zahlung gilt erst nach Eingang des Betrages als erfolgt – bei Scheck erst mit Einlösung.

12. Besteht Zahlungsverzug so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz einzufordern. Eine Geltendmachung von Fälligkeitszinsen gemäß §352 und §353 HGB bleibt unberührt.

13. Zahlungen mit Wechsel sind grundsätzlich nicht möglich.

14. Aufrechnung, Minderung und Zurückhaltung von uns bestellter Waren stehen nur bei rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu.

15. Lieferungen in Länder innerhalb der EU werden nur dann ohne Umsatzsteuer ausgeführt, wenn bei der Bestellung die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer übermittelt wurde.

§ 4 – Lieferung und Lieferfristen

1. Lieferfristen und Liefertermine gelten nur als vereinbart, sofern diese schriftlich fixiert wurden.

Wir kommen nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von uns verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Besteller uns erfolglos eine angemessene Nachfrist (mind. 2 Wochen) gesetzt hat.

2. Lieferverzug aufgrund von höherer Gewalt (Streik, Aussperrung,) sowie aufgrund Lieferungsverzug des Unterlieferanten schließen wir hiermit aus unserer Haftung aus. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten. Wir können entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten, wenn durch derartige Ereignisse eine hervorgerufene Lieferverzögerung länger als 6 Wochen andauert.

3. Sind Mitwirkungspflichten des Bestellers vereinbart (Übergabe von Dokumenten, Materialien zur Beistellung, sonstige Leistungen) so ist der Besteller für die rechtzeitige Mitwirkung verantwortlich. Werden diese Pflichten nicht rechtzeitig erbracht, sind wir für die daraus entstehenden Verzögerungen nicht haftbar zu machen. Die Lieferzeit verlängert sich gegebenenfalls um diesen Zeitraum bis zur vollständigen Erfüllung.

4. Teillieferungen und Teilleistungen sind zu jeder Zeit möglich.

5. Wir haben das Recht technische Änderungen vorzunehmen, wenn die technischen Eigenschaften / Funktion nicht beeinträchtigt werden.

6. Die Lieferzeit gilt als eingehalten wenn zum Ablauf der Lieferzeit der Gegenstand unser Haus verlassen hat oder wir bis zum vereinbarten Termin die Ware zur Abholung bereitgestellt haben und dem Besteller die Versandbereitschaft übermittelt haben. 7. Im Falle einer Unmöglichkeit der Belieferung durch einen Unterlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 – Gefahrenübergang und Versand

1. Gefahrenübergang (auch bei frachtfreier Lieferung) erfolgt mit Übergabe an den Spediteur / Transporteur spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers (auch bei Lieferung „frei Haus“).

2. Bei Versand mit eigenen Fahrzeugen erfolgt der Gefahrenübergang mit dem Verladen. Sollte der Versand ohne unser Zutun erfolgen (Abholung) erfolgt der Übergang mit der Bereitstellung der Waren.

§ 6 – Annahmeverzug

1. Ist eine Ware versandbereit und verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so befindet sich der Besteller ab Zugang dieser Anzeige in Annahmeverzug.

2. Der Besteller kommt in Annahmeverzug, wenn die Ware zum geschuldeten Termin bereitgestellt wurde, dies ihm übermittelt wurde und er trotz ausdrücklicher Aufforderung die Ware nicht abnimmt. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Bedingungen hinsichtlich des Annahmeverzugs.

3. Bei Annahmeverzug hat der Besteller pro Monat 1 % der Auftragssumme als Lagerkosten zu zahlen. Der Ersatz für Mehraufwendungen, insbesondere Transport- und Angebotskosten bleibt hiervon unberührt.

4. Stehen uns aufgrund der Nichtannahme durch den Kunden Schadenersatzansprüche, so können wir 30 % der Auftragssumme vom Besteller als Schadensersatz geltend machen.

5. Sollten uns höhere Kosten als in §6.3 + §6.4 festgelegte Pauschalen entstehen, sind wir berechtigt die tatsächlichen / höheren Beträge in Ansatz zu bringen.

§ 7 – Mängelrüge, Sach- und Transportmängel

1. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf von 3 Werktagen schriftlich mit einem detaillierten Schadensbericht einschließlich Bildern an uns zu melden.

Eindeutig erkennbare Transportmängel sind sofort dem Transportunternehmen anzuzeigen. Nicht erkennbare Mängel sind umgehend, jedoch spätestens eine Woche nach Entdeckung schriftlich an uns zu melden.

Mündliche Mängelrügen sind grundsätzlich ausgenommen. Mängelrügen werden i. d. R. binnen 5 Werktagen durch unsere Reklamationsabteilung bearbeitet. Innerhalb dieser Zeit ergeht zumindest ein Zwischenbericht. Auf Wunsch wird ein 8D-Abschlussreport auf Grundlage der accundu-Reklamationsabwicklungsvorlage erstellt und zur Verfügung gestellt.

2. Die QS-Abteilung entscheidet nach Klärung aller Fakten über die genaue Abwicklung einer Reklamation. Sollte eine Rücksendung notwendig sein, so kann diese nur nach Rücksprache mit der QS-Abteilung im Hause accundu GmbH erfolgen. Rücksendungen ohne Rücksprache / Beauftragung durch die Fa. accundu GmbH werden von uns grundsätzlich nicht anerkannt und auch hierüber keine Kosten übernommen. Der Weg und die Art der Rücksendung obliegt ausschließlich der Entscheidung der QS-Abteilung im Hause accundu.

Anderweitige Beauftragungen von Transportunternehmen jedweder Art auf Kosten der accundu GmbH werden nicht akzeptiert!

3. Bei deklassierter Ware oder Ware 2. Wahl sind jegliche Mängelrechte für solche Mängel ausgeschlossen, die beim Abschluss des Vertrags bekannt sind. Reklamationen für Sonderanfertigungen nach Zeichnung, die außerhalb der Funktionsfähigkeit und der zugesicherten Eigenschaften liegen, sind nicht zulässig.

4. Soweit ein Sachmangel vorliegt, sind wir berechtigt, mindestens dreimal nachzubessern bzw. eine Ersatzlieferung zu veranlassen. Die Art der Regulierung obliegt uns. Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.

5. Weitergehende oder andere Ansprüche wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

6. Sachmängelansprüche verjähren in einem Jahr nach Gefahrenübergang.

7. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller kein Rücktrittsrecht zu.

8. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen:

– bei unsachgemäßer Behandlung oder Überbeanspruchung, die nicht den spezifizierten Eigenschaften entsprechen, durch den Besteller oder dessen Abnehmer.

– wenn das Produkt aufgrund von Bestellervorgaben (insbesondere nach dessen Zeichnung) gebaut wurde und der Mangel auf diese Vorgaben zurückzuführen sind.

– wenn die Ware nicht bestimmungsgemäß gelagert oder falsch, nicht den Spezifikationen entsprechend geladen / eingesetzt wird (falsche Stromart oder Spannung).

– bei Reparaturarbeiten, bauliche Veränderungen, Weiterverarbeitung, Instandsetzungsarbeiten oder in sonstiger Weise durch den Besteller oder Dritte veränderte Produkte sowie eine Lagerung, die nicht entsprechend der Vorgaben erfolgte. Ausgenommen hiervon ist ein Nachweis des Kunden das diese Veränderungen nicht ursächlich für den gerügten Mangel ist.

– wenn der Mangel nur in einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder in der nur unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit liegt.

– wenn Mangel auf Blitzschlag, Brand, Explosion oder netzbedingte Überspannung oder Feuchtigkeit zurückzuführen ist.

– wenn Kennzeichnung, Artikel, Seriennummer oder ähnliche Kennzeichen beschädigt, unleserlich oder verändert wurden.

9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht – ausgenommen hiervon sind Herstellergarantien sofern diese greifen.

§ 8 – Eigentumsrechte und -vorbehalte

1. Bei allen von uns angefertigten Zeichnungen, Abbildungen Kostenvoranschlägen etc. behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere vorige Zustimmung weder Dritten zugänglich noch gewerblich genutzt werden.

Sie sind auf Verlangen unverzüglich an uns herauszugeben.

2. Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns Rücknahme der Kaufsache vor.

3. Die Verarbeitung oder die Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen, ohne dass hieraus eine Verbindlichkeit für uns erwächst. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für den Fall, dass Vorbehaltsware in der Weise mit beweglichen Sachen des Kunden verbunden, vermischt oder vermengt wird, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde uns hiermit schon jetzt sein Eigentum an der Gesamtsache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen verbundenen, vermischten bzw. vermengten Sachen. Wird Vorbehaltsware mit beweglichen Sachen eines Dritten dargestellt, verbunden vermischt oder vermengt, dass die Sache des Dritten als Hauptsache anzusehen ist, so tritt der Kunde schon jetzt den ihm, gegen den Dritten zustehenden Vergütungsanspruch in dem Betrag an uns ab, der dem auf die Vorbehaltsware entfallenden Rechnungsendbetrag entspricht.

4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware (Vorbehaltsware bzw. neue Sache) im normalen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Forderungen aus den Weiterveräußerungsgeschäften auf uns übertragen werden können. Anderweitige Verfügungen sind nicht zulässig.

5. Der Kunde ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Beeinträchtigung der Gefährdung der Ware oder der uns bestehenden Sicherheiten unverzüglich zu benachrichtigen.

6. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware ausreichend gegen sämtliche Risiken (Feuer, Wasser, Diebstahl) zum Neuwert zu versichern. Die Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er bereits bei Vertragsabschluss an uns ab.

§ 9 – Schadensersatzansprüche

1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für entgangene Gewinne, Mangelfolgeschäden und Produktionsausfälle sowie Vermögensschäden, die in Verbindung mit dem Ausfall einer Anlage der Sicherheitstechnik entstehen. Gleiches gilt für Datenverluste.

2. Ausgenommen hiervon sind die zwingende Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, bei Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens und der Gesundheit.

3. Das Recht des Rücktrittes durch den Besteller bleibt hierdurch unberührt.

4. Sofern hier Schadenersatzansprüche festgestellt werden, so verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängel geltenden Verjährungsfristen.

5. Bei leicht fahrlässigen Schäden beschränkt sich die Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden.

6. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Zeitraum des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7. Die Höchstsumme bei durch uns zu vertretende Schäden ist begrenzt auf die Deckungssumme der von uns abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. Im Einzelfall kann diese auf Nachfrage an den Besteller übermittelt werden. Reicht diesem diese Höchstsumme nicht aus, so kann diese auf Kosten des Bestellers seinen Wünschen entsprechend angepasst werden.

8. Für Lieferungen in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Hierfür bedarf es gesonderter Vereinbarungen. Sind solche nicht in schriftlicher Form getroffen worden entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch seitens des Kunden.

§ 10 – Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist das Werk/Lager, von welchem die Ware versandt / zur Abholung bereitliegt. Erfüllungsort für die Zahlung ist Waiblingen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge im internationalen Warenverkehr.

3. Gerichtsstand ist Waiblingen. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

§ 11 – Veröffentlichungen

Wir sind darauf angewiesen, über unsere Arbeiten zu berichten, um anderen Kunden zu zeigen, welche Leistungen sie erwarten dürfen. Mit Zustandekommen eines Geschäftsvertrages stimmt der Kunde der Verwendung vom Unternehmensnamen und Logo des Vertragspartners durch uns zu. Die Möglichkeit einer Projektbeschreibung in Online- und Offlinemedien als weitere Maßnahme besteht. Gerne zitieren wir auch Lob und Kritik an unserer Arbeit. Dabei achten wir selbstverständlich darauf, keine geheimen Informationen zu veröffentlichen und in einem positiven Sinne über Sie zu berichten.

Die beschriebenen Maßnahmen sollen auch Werbung für Ihr referenziertes Unternehmen sein. Wenn Sie nicht wünschen, dass über die gemeinsame Arbeit öffentlich berichtet wird, müssen Sie uns dies zeitnah und schriftlich mitteilen. Zu diesem Zeitpunkt bereits erstellte Printmedien dürfen von uns aufgebraucht werden.

§ 12 – Datenschutz

Wir weisen nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass die Vertragsdaten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden. Es ist sichergestellt, dass diese gespeicherten Daten nicht unbefugten Personen zur Kenntnis gelangen.

Weitere Informationen zu den Datenschutzbestimmungen unserer Webseite finden Sie unter accundu.de/datenschutz.

§ 13 – Schlussbestimmungen

1. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages / dieser AGB ganz oder Teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Mai 2020